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An equallywelcome können Sie teilnehmen, wenn Sie sich besonders dadurch auszeichnen, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freundlich und hilfsbereit sind und Gäste und Kunden mit Behinderung gleichermaßen willkommen sind wie andere auch. 

Natürlich muss Ihr Angebot barrierefrei zugänglich sein. Das kann aber zum Beispiel auch der Fall sein, wenn ihr Standort zwar nicht barrierefrei ist, Sie aber alternative Möglichkeiten anbieten. Das kann beispielsweise eine Online-Beratung oder ein Hausbesuch erfolgen, der in diesem Fall für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht zusätzlich verrechnet wird.

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